Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen regeln ergänzend einzelne Abläufe im Zusammenhang mit der Vermittlung von Hunden und der Unterstützung unseres Vereins. Für Vereinsmitgliedschaften gelten vorrangig die Satzung und eine gegebenenfalls bestehende Beitragsordnung. Individuelle Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ergänzend für Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Verein Pfotenfreunde Malakasa-Oropos e.V. und Personen, die Angebote oder Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.
Sie betreffen insbesondere:
- die Vermittlung von Hunden,
- die Zahlung von Schutzgebühren,
- freiwillige Spenden sowie
- Vereinsmitgliedschaften.
Für die Vermittlung eines Hundes gelten zusätzlich die individuellen Vereinbarungen des jeweiligen Vermittlungsvertrags. Diese gehen den vorliegenden allgemeinen Bedingungen vor.
Für Vereinsmitgliedschaften gelten vorrangig die Vereinssatzung und eine gegebenenfalls bestehende Beitragsordnung.
Diese Bedingungen werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn bei dessen Abschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und die betreffende Person die Möglichkeit erhält, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Hundevermittlung und Vertragsabschluss
Die Vorstellung eines Hundes auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Interessierte Personen können sich beim Verein um die Vermittlung eines Hundes bewerben. Die Angaben werden geprüft; gegebenenfalls finden weitere Gespräche sowie eine Vor- oder Platzkontrolle statt.
Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Hundes besteht nicht. Der Verein entscheidet unter Berücksichtigung des Wohls des Hundes, ob eine Vermittlung erfolgt.
Ein Vermittlungsvertrag kommt erst zustande, wenn der individuelle Vermittlungsvertrag von den beteiligten Parteien abgeschlossen wurde.
Der Verein ist berechtigt, eine Vermittlung abzulehnen, wenn nach seiner Einschätzung die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle und dauerhaft geeignete Haltung nicht erfüllt sind.
Die konkreten Angaben zur Übergabe des Hundes, zur Schutzgebühr und zu weiteren Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag.
Angaben zum Hund und Vermittlungsentscheidung
Der Verein gibt die ihm bekannten Informationen über Herkunft, Alter, Gesundheitszustand, Verhalten und besondere Bedürfnisse des Hundes nach bestem Wissen weiter.
Die Angaben beruhen teilweise auf Beobachtungen im bisherigen Umfeld, auf tierärztlichen Unterlagen sowie auf Informationen von Pflegestellen oder betreuenden Personen. Das Verhalten eines Hundes kann sich nach einem Ortswechsel und in einer neuen Lebenssituation verändern.
Angaben zu Alter, Rasse oder Rassemischung können Schätzungen sein, sofern keine gesicherten Nachweise vorliegen.
Bekannte Erkrankungen, gesundheitliche Auffälligkeiten oder besondere Verhaltensweisen werden den Adoptierenden vor Abschluss des Vermittlungsvertrags mitgeteilt, soweit sie dem Verein bekannt sind.
Der Verein übernimmt keine Garantie dafür, dass sich ein Hund im neuen Zuhause in jeder Situation entsprechend den bisherigen Beobachtungen verhält oder dass zukünftig keine gesundheitlichen Beschwerden auftreten.
Eine bewusste Verschweigung bekannter wesentlicher Umstände oder die Übernahme einer ausdrücklich zugesagten Beschaffenheitsgarantie bleiben hiervon unberührt.
Schutzgebühr und Zahlungsbedingungen
Für die Vermittlung eines Hundes wird eine Schutzgebühr erhoben. Ihre konkrete Höhe wird im individuellen Vermittlungsvertrag festgelegt.
Die Schutzgebühr dient der Unterstützung der Tierschutzarbeit des Vereins und trägt insbesondere zur Deckung von Kosten bei, die im Zusammenhang mit Versorgung, tierärztlicher Betreuung, Impfungen, Kennzeichnung, Dokumenten und Transport entstehen können.
Die Schutzgebühr ist grundsätzlich vor der Übergabe des Hundes vollständig zu zahlen, sofern im Vermittlungsvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung kann über die im Vermittlungsvertrag oder auf der Website angegebenen Zahlungswege erfolgen.
Etwaige Bank- oder Transaktionskosten, die durch das gewählte Zahlungsmittel entstehen, trägt die zahlende Person, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Schutzgebühr ist keine Garantie für bestimmte Eigenschaften, ein bestimmtes Verhalten oder die dauerhafte Gesundheit des Hundes.
Pflichten der Adoptierenden
Die adoptierende Person verpflichtet sich, den Hund artgerecht, verantwortungsvoll und entsprechend den geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften zu halten.
Dazu gehört insbesondere:
- eine angemessene Versorgung mit Futter und Wasser,
- ausreichende Bewegung und Beschäftigung,
- eine geeignete Unterbringung,
- notwendige tierärztliche Versorgung,
- die Beachtung individueller gesundheitlicher und verhaltensbezogener Bedürfnisse sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit anderen Menschen und Tieren.
Die adoptierende Person verpflichtet sich außerdem, alle für die Hundehaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten. Dazu können insbesondere Anmelde-, Kennzeichnungs-, Versicherungs- oder Genehmigungspflichten gehören.
Ab der Übergabe trägt die adoptierende Person die Verantwortung für die Haltung, Beaufsichtigung und Absicherung des Hundes sowie für Schäden, die durch ihn verursacht werden können.
Der Hund darf nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Verein weitergegeben, verkauft oder dauerhaft einer anderen Person überlassen werden, sofern der Vermittlungsvertrag nichts Abweichendes regelt.
Wesentliche Veränderungen der Lebens- oder Haltungssituation, die das Wohl des Hundes betreffen können, sollen dem Verein frühzeitig mitgeteilt werden.
Ist eine dauerhafte Haltung nicht mehr möglich, soll der Verein unverzüglich kontaktiert werden, damit gemeinsam eine geeignete Lösung gefunden werden kann.
Nachkontrolle und Rückgabe des Hundes
Der Verein ist berechtigt, nach vorheriger Terminabsprache eine Nachkontrolle durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sich ein Bild von der Haltung und dem Wohlergehen des Hundes zu machen.
Die adoptierende Person soll den Verein dabei in angemessenem Umfang unterstützen und wahrheitsgemäße Auskünfte zur Haltung, Versorgung und gesundheitlichen Situation des Hundes erteilen.
Werden erhebliche Verstöße gegen die vereinbarten Haltungsbedingungen oder gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt, soll zunächst gemeinsam nach einer geeigneten Lösung gesucht werden.
Ist das Wohl des Hundes ernsthaft gefährdet oder werden wesentliche vertragliche Pflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt, kann der Verein die im Vermittlungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Dazu kann auch die Rückgabe des Hundes an den Verein oder an eine von ihm benannte Stelle gehören.
Eine eigenmächtige Wegnahme des Hundes erfolgt nicht. Die Rückgabe richtet sich nach den Vereinbarungen des Vermittlungsvertrags und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Kann oder möchte die adoptierende Person den Hund nicht dauerhaft behalten, ist der Verein unverzüglich zu informieren. Der Hund darf nicht ohne vorherige Abstimmung eigenständig weitervermittelt, verkauft oder dauerhaft an Dritte abgegeben werden.
Die näheren Einzelheiten zu Nachkontrolle, Rückgabe, Kosten und weiterer Unterbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag.
Spenden
Spenden an den Verein sind freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen zur Unterstützung der satzungsmäßigen Vereinszwecke. Mit einer Spende entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung des Vereins.
Spenden können über die auf der Website angegebenen Bankverbindungen oder über angebotene Zahlungsdienstleister geleistet werden.
Wird bei der Spende ein bestimmter Verwendungszweck angegeben und vom Verein angenommen, bemüht sich der Verein um eine zweckentsprechende Verwendung. Sollte der angegebene Zweck nicht mehr umgesetzt werden können oder bereits ausreichend finanziert sein, darf die Spende für einen möglichst verwandten satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
Ohne besonderen Verwendungszweck eingehende Spenden verwendet der Verein im Rahmen seiner Satzung dort, wo sie für die Tierschutzarbeit benötigt werden.
Eine Rückzahlung bereits geleisteter Spenden erfolgt grundsätzlich nicht. Hiervon unberührt bleiben Rückzahlungen bei offensichtlichen Fehlüberweisungen, Doppelzahlungen oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Verein auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung aus. Hierfür müssen die erforderlichen Angaben vollständig und korrekt mitgeteilt werden.
Bei Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister gelten zusätzlich deren Bedingungen und Datenschutzbestimmungen.
Vereinsmitgliedschaft
Für die Aufnahme in den Verein ist ein Mitgliedsantrag erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet das nach der Vereinssatzung zuständige Vereinsorgan.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung sowie eine gegebenenfalls bestehende Beitragsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Höhe und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen sowie die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft richten sich vorrangig nach der Vereinssatzung und der Beitragsordnung.
Mitgliedsbeiträge sind zu den dort festgelegten Zeitpunkten und auf den vorgesehenen Zahlungswegen zu entrichten.
Änderungen persönlicher Daten, die für die Mitgliederverwaltung oder Beitragszahlung erforderlich sind, sollen dem Verein zeitnah mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft kann nach Maßgabe der Vereinssatzung gekündigt werden. Die Kündigung ist an den Verein zu richten und muss in der dort vorgesehenen Form und Frist erfolgen.
Bereits fällige Mitgliedsbeiträge werden durch die Beendigung der Mitgliedschaft nicht berührt.
Weitergehende Regelungen, insbesondere zu Ruhen, Ausschluss oder Ende der Mitgliedschaft, ergeben sich ausschließlich aus der Vereinssatzung.
Haftung
Der Verein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
- bei arglistigem Verschweigen eines wesentlichen Umstands,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie
- in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Für Schäden, die nach der Übergabe durch den Hund verursacht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verantwortung für Haltung, Beaufsichtigung und Absicherung des Hundes geht mit der Übergabe grundsätzlich auf die adoptierende Person über.
Der Verein haftet nicht für Veränderungen im Verhalten oder Gesundheitszustand des Hundes, die nach der Übergabe auftreten und dem Verein zuvor nicht bekannt waren, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Für Inhalte und Leistungen externer Anbieter, auf die lediglich verwiesen oder verlinkt wird, übernimmt der Verein keine Verantwortung. Die gesetzlichen Pflichten bei Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen bleiben unberührt.
Datenschutz
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten können insbesondere verarbeitet werden, wenn dies erforderlich ist:
- zur Bearbeitung einer Vermittlungsanfrage,
- zur Vorbereitung und Durchführung eines Vermittlungsvertrags,
- zur Abwicklung von Schutzgebühren oder Spenden,
- zur Verwaltung von Vereinsmitgliedschaften,
- zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder
- zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins.
Welche Daten konkret verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht und welche Rechte betroffene Personen haben, ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Vereins abrufbar.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, dies für die Durchführung einer Vereinbarung erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeiten, werden sie entsprechend den gesetzlichen Datenschutzanforderungen eingebunden.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Verein ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unabhängig davon sind wir bemüht, mögliche Unstimmigkeiten im direkten Austausch einvernehmlich zu klären. Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vermittlungsvertrag oder in einer sonstigen Einzelvereinbarung gehen diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen einer individuellen Vereinbarung richten sich nach den dort getroffenen Regelungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen haben den Stand Juli 2026.
Kontakt
Pfotenfreunde Malakasa-Oropos e.V.
Veilchenstraße 1
30890 Barsinghausen
E-Mail: info@pfotenfreunde-oropos.de